Adress- und Personenauskünfte

Die Auskunftgabe aus dem Einwohnerregister richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG). Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. Adressauskünfte können Sie schriftlich an Einwohnerkontrolle Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf oder per E-Mail anfragen. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erhalten.

Einfache Auskunft

Auskunft ohne Formalitäten (§39 GG und 16 lit. a IDG)

Folgende Daten werden ohne Interessensnachweis bekanntgegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zu- oder Wegzugdatum

Kosten: CHF 10.00 pro Auskunft

Erweiterte Auskunft

Auskunft bei berechtigtem Interesse (§39 GG, §§16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG)

Folgende Daten werden mit Interessensnachweis bekanntgegeben:

  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Zivilstand
  • Zuzugs- oder Wegzugsort

Kosten: CHF 20.00