Prozessverhandlungen

Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus. Aufgrund der Zivilprozessordnung kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit
CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 kann er den Parteien zudem neu einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.