Abmeldung Wohnsitz

Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde müssen Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder per eUmzug erfolgen.


Abmeldung ins Ausland

Die Abmeldung ins Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor Ausreise zur Abmeldung und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
  • Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Folgendes muss vor der Abmeldung ins Ausland erledigt sein:

  • Vollständig ausgefüllte Steuererklärungen aller Jahre bis zum Wegzug
  • Die Steuern müssen vollständig bezahlt sein
  • Die Stromrechnungen müssen vollständig bezahlt sein.

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen dazu finden Sie hier.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Für die Ablesung von Strom-, Wasser- oder Gaszähler bitten wir Sie den Wegzug telefonisch oder via Onlineformular den Gemeindewerken zu melden.