Pflegefinanzierung

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür aufgeteilt. Krankenkasse, Gemeinde und die pflegebedürftige Person teilen sich die Pflegekosten. Unabhängig, ob Zuhause (ambulante Unterstützung) oder in einem Alters- und Pflegezentrum (stationäre Unterstützung).

Die Gemeinde Fehraltorf übernimmt für pflegebedürftige Menschen, die in Fehraltorf gemeldet sind, den Gemeindeanteil der Pflegekosten. Der Bereich Gesundheit der Gemeinde ist verantwortlich für die Auszahlung der Beiträge.

Pflege-Leistungserbringer
Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen und selbständige Pflegefachpersonen rechnen direkt mit der Gemeinde Fehraltorf ab. Bitte senden Sie die Rechnungen an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Fehraltorf
Abteilung Gesundheit
Kempttalstrasse 54
8320 Fehraltorf


Bei Fragen zu den Abrechnungen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Gesundheit.


Für Einwohnerinnen und Einwohner
Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Pflegefinanzierung direkt an die Organisation, welche die Pflege leistet (Spitex-Organisation, selbständige Pflegefachperson oder Alters- und Pflegzentrum). Weitere Informationen finden sich zudem auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektion.

Bei Fragen zum Pflegeangebot in Fehraltorf (ambulant oder stationär) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die Abteilung Gesundheit.


Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung entstehen, werden den jeweiligen Bewohnenden direkt in Rechnung gestellt. Sind die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation nicht in der Lage, ihre individuellen Rechnungen zu bezahlen, haben sie allenfalls Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung können Sie sich bei der Abteilung Zusatzleistungen zur AHV/IV melden, um einen Termin zu vereinbaren.