Individuelle Prämienverbilligung
Ab dem 1. Januar 2021 ist die SVA Zürich vollumfänglich für die IPV inkl. Nachmeldungen ab Anspruchsjahr 2021 zuständig. Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch das Antragsformular, welches vollständig ausgefüllt an die SVA retourniert werden muss.
Für eine Nachmeldung der IPV ab Anspruchsjahr 2021 ist das Antragsformular der SVA Zürich auszufüllen und einzureichen. Weitere Informationen zur IPV finden Sie hier:
Sie können Ihren Anspruch mit dem Online-Rechner der SVA Zürich berechnen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 355 77 77 | einwohnerkontrolle@fehraltorf.ch |