Schlichtungsverhandlungen
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Forderungsklagen/Konsumentenstreitigkeiten
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
- Erbrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsklagen
- Persönlichkeitsverletzungen
Weitere Informationen
Formulare für die Einreichung von Schlichtungsgesuchen können Sie hier herunterladen. Der Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich und die Gerichte Zürich halten weitere Informationen für Sie bereit.
Name | Telefon | Kontakt |
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Friedensrichteramt | 043 355 77 42 | martin.sutz@fehraltorf.ch |