Baubewilligungsverfahren
Baugesuch
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):
- Baugesuchsformulare (3-fach)
- Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben; erhältlich beim:
Grundbuchgeometer
Ingesa AG
Guyer-Zeller-Strasse 27
8620 Wetzikon ZH
Tel. 044 934 33 88
E-Mail
Website
- Aktueller Grundbuchauszug; erhältlich bei:
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Pfäffikon
Hörnlistrasse 71
Postfach
8330 Pfäffikon ZH
Tel. 044 752 38 38
E-Mail
Website
- Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Umgebung), je 3-fach
- Berechnung Baumassenziffer / Ausnützungsziffer
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt Fehraltorf einzureichen.
Detaillierte Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auch unter: www.baugesuche.zh.ch.
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 043 355 77 18 | bauamt@fehraltorf.ch |
Frage |
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Für klar umschriebene Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben dürfen Sie der Abteilung Bau und Planung gerne eine Bauanfrage einreichen. Diese ist mit Kosten verbunden. |
Das können Sie unter folgendem Link Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen | Kanton Zürich (zh.ch) über die Website des Kantons einreichen. |
In der Regel müssen drei Exemplare eingereicht werden. Falls der Planer ebenfalls ein Exemplar wünscht, sollte das Bauamt vier Exemplare erhalten. |