Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Das Wahllokal ist am Abstimmungs- und Wahlwochenende jeweils wie folgt geöffnet:
Samstag 19.00 - 20.00 Uhr
Sonntag 08.30 - 10.00 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle oder nach Erhalt des Stimmrechtsausweis und der amtlichen Stimm- und Wahlzettel auf dem Korrespondenzweg.
Urnenstandort
Wahllokal Kempttalstrasse 54 (Seiteneingang)
Voraussetzungen
Falls Sie Ihre Stimmunterlagen verloren oder nicht erhalten haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin ein Duplikat verlangen.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig oder kommen Sie persönlich am Schalter vorbei.
Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
Falten und trennen Sie die Wahl- und Stimmzettel nach Möglichkeit nicht!
Brieflich abstimmen
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis oben links.
Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert und kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeinde erscheint.
Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, müssen bis spätestens am Samstag vor dem Urnengang um 12.00 Uhr beim Wahlbüro eintreffen (B-Post). Später eingehende Postsendungen werden nicht berücksichtigt.
Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Kempttalstrasse 54, benützen (am Sonntag vor dem Urnengang bis spätestens 10.00 Uhr).
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis oben links.
Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
Legen Sie die Wahl und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Urnenlokal oder bei der Einwohnerkontrolle).
Beachten Sie die Urnenstandorte sowie die Öffnungszeiten unter dem Punkt «Urne Öffnungszeiten».
Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere in Ihrem Stimmkreis/Wahlkreis stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis oben links und geben Sie diesen Stimmrechtsausweis zusammen mit Ihren Wahl-/und Stimmzetteln Ihrer Vertretung mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.