Baubewilligungsverfahren

Baugesuch

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).

Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):

  • Baugesuchsformulare (3-fach)
  • Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben; erhältlich beim:
    Grundbuchgeometer
    Ingesa AG
    Guyer-Zeller-Strasse 27
    8620 Wetzikon ZH
    Tel. 044 934 33 88
    E-Mail
    Website
     
  • Aktueller Grundbuchauszug; erhältlich bei:
    Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Pfäffikon
    Hörnlistrasse 71
    Postfach
    8330 Pfäffikon ZH
    Tel. 044 752 38 38
    E-Mail
    Website
     
  • Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Umgebung), je 3-fach
  • Berechnung Baumassenziffer / Ausnützungsziffer


Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt Fehraltorf einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auch unter: www.baugesuche.zh.ch.

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